Patientenverfügung

Will ich beatmet werden?
Will ich künstlich ernährt werden?
Wann dürfen die Maschinen abgestellt werden?
Will ich, ab wann,… ??
Das sind alles Fragen die SIE entscheiden sollen.
Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jederzeit eintreten und dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über Ihre eigene medizinische Versorgung zu treffen. Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie unter bestimmten Umständen wünschen oder ablehnen.
Durch die Patientenverfügung schützen Sie sich vor unerwünschten medizinischen Eingriffen und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen. Diese müssen nicht mehr in schwierigen und emotional belastenden Momenten Entscheidungen zu Ihrer medizinischen Versorgung treffen.
Die SKM-Betreuungsvereine in Baden-Württemberg bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Zudem bieten wir regelmäßig Vorträge an, bei denen wir Ihnen helfen, offene Fragen zu klären.
Weitere Informationen
zur Patientenverfügung:
Die Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, alle Wünsche hinsichtlich Ihrer medizinischen Behandlungen vorausschauend festzulegen. Sie stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, selbst wenn Sie sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr äußern können. Sie ist ein Ausdruck Ihrer persönlichen Selbstbestimmung und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille und Ihre Werte auch in kritischen Situationen geachtet werden.
Eine Patientenverfügung ist mehr als nur ein Stück Papier – sie ist ein Ausdruck von Fürsorge und Verantwortung, sowohl für sich selbst als auch für Ihre Angehörigen.
Vorsorge vor dem Ernstfall: Niemand denkt gerne über schwere Krankheiten oder Unfälle nach. Doch genau dann, wenn man es am wenigsten erwartet, können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr selbst über die eigene medizinische Behandlung entscheiden kann. Die Patientenverfügung ist ein Instrument der Vorsorge, welches genau für diesen Fall geschaffen wurde. Sie wird vor dem Ernstfall aufgesetzt und tritt erst dann in Kraft, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Auch wenn es schwerfällt, sich jetzt schon mit solch ernsten Themen auseinanderzusetzen, ist es eine unschätzbare Entlastung für alle Beteiligten, wenn der Ernstfall eintritt.
Entlastung für Angehörige und medizinisches Personal: Ohne eine Patientenverfügung stehen Ihre Angehörigen und das medizinische Personal vor einer enormen emotionalen und ethischen Herausforderung. Sie müssen Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen oder den Abbruch von Therapien treffen, ohne zu wissen, was Ihr tatsächlicher Wille gewesen wäre.
Dies kann zu großer Unsicherheit, Schuldgefühlen und sogar zu familiären Konflikten führen. Eine klar formulierte Patientenverfügung nimmt diese schwere Bürde ab und gibt allen Beteiligten eine eindeutige Orientierung, was in Ihrem Sinne ist.
Nicht erst im hohen Alter wichtig: Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind Sie rechtlich volljährig und tragen die volle Verantwortung für Ihre eigenen Entscheidungen. Das bedeutet aber auch, dass niemand mehr automatisch berechtigt ist, in medizinischen Angelegenheiten für Sie zu entscheiden, selbst nicht die engsten Familienmitglieder.
Liegt keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor, wird in einer Notsituation vom Gericht ein Betreuer bestellt. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und bedeutet, dass Entscheidungen erst mit Verzögerung getroffen werden können, was in einer kritischen medizinischen Situation wertvolle Zeit kosten kann. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille sofort und ohne gerichtliche Zwischenschritte umgesetzt wird.
Oft werden die Begriffe Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verwechselt oder synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Zwecke erfüllen und sich ideal ergänzen.
- Die Patientenverfügung (PV) ist eine schriftliche Erklärung, die sich ausschließlich auf medizinische Behandlungen bezieht. Sie legt fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, dies zu äußern. Sie richtet sich direkt an Ärzte und das Behandlungsteam.
- Die Vorsorgevollmacht hingegen ist umfassender. Mit ihr bestimmen Sie eine Vertrauensperson (Bevollmächtigte), die für Sie handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dies kann medizinische Entscheidungen (im Sinne Ihrer Patientenverfügung) umfassen, aber auch finanzielle Angelegenheiten, Behördengänge oder die Vertretung vor Gericht. Die Vorsorgevollmacht deckt also einen viel weiteren Bereich ab und befugt die benannte Person, Ihren Willen in verschiedenen Lebensbereichen durchzusetzen.
Es ist daher dringend zu empfehlen, beides zu besitzen: Die Patientenverfügung regelt die medizinischen Wünsche, die Vorsorgevollmacht benennt die Person, die diese Wünsche durchsetzen und weitere notwendige Entscheidungen für Sie treffen kann.
Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie im Ernstfall auch gefunden und beachtet wird. Daher ist die korrekte Aufbewahrung und Kenntnisnahme entscheidend.
- Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen: Teilen Sie Ihren Angehörigen, Ihrer Vorsorgebevollmächtigten und Ihrem Hausarzt mit, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo diese zu finden ist. Dies ist der wichtigste Schritt!
- Original sicher aufbewahren: Bewahren Sie das Original der Patientenverfügung an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort auf. Eine verschlossene Schublade im Schlafzimmer oder ein Ordner für wichtige Dokumente sind gute Optionen. Wichtig: Machen Sie keine Tresorverstecke, die im Notfall nicht zugänglich sind.
- "Notfalldose" für den Kühlschrank: Eine sehr praktische und von Rettungsdiensten geschätzte Möglichkeit ist die sogenannte "Notfalldose". Diese rote Dose wird in den Kühlschrank gelegt, der in der Regel in jeder Wohnung schnell gefunden wird. Ein Aufkleber an der Wohnungstür signalisiert den Rettungskräften, dass sich eine solche Dose im Kühlschrank befindet. In der Dose befinden sich neben wichtigen Gesundheitsdaten auch ein Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und gegebenenfalls auf deren Aufbewahrungsort. Rettungskräfte sind angewiesen, bei entsprechenden Hinweisen in den Kühlschrank zu schauen.
- Hinterlegung bei Arzt oder Notar: Sie können eine Kopie Ihrer Patientenverfügung auch bei Ihrem Hausarzt hinterlegen. Dieser kann sie in Ihrer Patientenakte vermerken und im Bedarfsfall darauf zugreifen. Auch eine Hinterlegung bei einem Notar ist möglich, insbesondere wenn die Patientenverfügung mit einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht verbunden ist. Es gibt zudem spezialisierte Registrierungsstellen, die eine zentrale Hinterlegung gegen eine Gebühr anbieten.
Für eine Patientenverfügung gibt es keine allgemeine Standartversion – sie sollte persönlich und individuell auf Ihre Werte und Wünsche zugeschnitten sein.
- Keine bloßen Textbausteine: Auch wenn es viele Vorlagen gibt, die oft aus Textbausteinen bestehen, ist es entscheidend, dass Sie sich mit jedem einzelnen Punkt auseinandersetzen. Eine gute Patientenverfügung ist nicht einfach eine Ansammlung von angekreuzten Optionen, sondern eine detaillierte Auseinandersetzung mit den möglichen Behandlungsszenarien.
- Spezifische Entscheidungen treffen: Fragen Sie sich: Möchte ich lebenserhaltende Maßnahmen (wie künstliche Beatmung oder Reanimation), wenn es keine Aussicht auf Genesung gibt? Soll im Falle einer schweren, irreversiblen Erkrankung auf Wiederbelebungsversuche verzichtet werden? Wie stehe ich zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, wenn ich diese nicht mehr eigenständig aufnehmen kann und dies nur eine Verlängerung des Sterbeprozesses bedeuten würde? Diese und ähnliche Fragen müssen klar und eindeutig beantwortet werden.
- Beratung ist Gold wert: Scheuen Sie sich nicht, Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Arzt kann Ihnen die medizinischen Auswirkungen bestimmter Entscheidungen erläutern, unsere Mitarbeiter können sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützen.
Ohne eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht befinden Sie sich in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können.
- Gerichtliche Betreuung: Das Gericht muss eine rechtliche Betreuung einrichten. Das bedeutet, es wird eine Person bestellt, die Ihre rechtlichen Interessen vertritt. Diese Person muss dann bei weitreichenden Entscheidungen, insbesondere bei medizinischen Maßnahmen, die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen. Dies ist nicht nur zeitaufwendig, sondern kann auch dazu führen, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht unbedingt Ihrem persönlichen Willen entsprechen, da dieser nicht schriftlich fixiert ist.
- Keine automatische Vertretung durch Angehörige: Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch befugt, medizinische oder rechtliche Entscheidungen für Sie zu treffen, sobald Sie volljährig sind. Nur eine gültige Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Betreuerbestellung ermächtigt dazu.
Ihre Patientenverfügung ist ein lebendiges Dokument, das Ihren aktuellen Willen widerspiegelt.
- Jederzeit widerrufbar: Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit und formlos widerrufen. Dies kann sogar mündlich geschehen, solange Sie einwilligungsfähig sind. Es ist jedoch ratsam, einen Widerruf ebenfalls schriftlich zu dokumentieren und die alte Verfügung zu vernichten, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Meinung zu bestimmten Behandlungen ändern, genügt es, die Verfügung anzupassen, neu zu unterschreiben und zu datieren.
- Bindende Wirkung: Eine rechtsgültige Patientenverfügung ist für Ärzte bindend. Sie müssen sich an die von Ihnen darin getroffenen Vorgaben halten. Dies ist im § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar geregelt. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn die Verfügung nicht auf die aktuelle Situation zutrifft oder der Wille nicht eindeutig ist, kann es zu Abweichungen kommen. Daher ist die klare Formulierung so wichtig.
Auf den Seiten vom Bundesjustizministerium finden Sie weitere Informationen und hilfreiche Textbausteine.
Klicken Sie hier
Der SKM Freiburg hat eine Vorlage für eine Patientenverfügung in Leichter Sprache entwickelt.
Hier können Sie die runterladen.